Damit Sie wissen, wie die Zusammenarbeit mit uns funktioniert...
… hier schon einmal einige Hinweise:
Sie haben schon eine Idee, welche Veranstaltung Sie durchführen wollen, aber suchen noch eine geeignete Location und/oder den passenden Künstler?
Sie haben eine Location und eine gute Idee für eine Veranstaltung, aber keinen Künstler?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Da sind unsere Aufgaben:
Als ehrenamtlich geführter gemeinnütziger Verein, fallen bei einer Zusammenarbeit mit uns für Sie keine Kosten für unser Handeln an.
Ihre Veranstaltung mit uns kann unter der Marke „Loss mer singe“ beworben werden. Die entsprechende Genehmigung des Markenbesitzers haben wir. Diese Marke ist seit über 20 Jahren in Köln, seit über 10 Jahren in Bonn für erstklassige Veranstaltungen bekannt. Die Werbung übernehmen wir.
Wir stellen den Kontakt zu den gewünschten Künstlern ihrer Veranstaltung her. Die Verträge unterzeichnen Sie als Veranstalter mit den Künstlern. Alles Finanzielle übernehmen Sie.
Wir gestalten Texthefte für die Veranstaltung entsprechend der Setlist der/des jeweiligen Künstler/s/in. Durch Optimierung der Gestaltung des Heftes versuchen wir mit möglichst wenigen Seiten auszukommen, um so die Druckkosten zu minimieren. Ebenso erstellen wir Eintrittskarten und Plakate für die Veranstaltung, ggf. auch ein gemeinsames Plakat für mehrere Veranstaltungen. Sie erhalten frühzeitig Eintrittskarten und Plakate zur Werbung. Die Texthefte bringen wir zur Veranstaltung mit. Für die Verteilung der Texthefte sind Sie verantwortlich.
Zur Veranstaltung hängen wir ein drei Meter langes Banner mit unserem Logo auf. Dadurch ist für alle Besucher deutlich, dass es sich um eine Loss-mer-singe-Veranstaltung handelt.
Das sind Ihre Aufgaben:
Sie werden Veranstalter eines Mitsingkonzertes. Vor einer möglichen Veranstaltung werden wir mit Ihnen einen Vertrag abschließen, der alle Pflichten beider Seiten genau festhält.
Sie melden Ihre Veranstaltung bei der GEMA an und rechnen mit ihr ab.
Die Druckkosten für Texthefte, Plakate und Eintrittskarten tragen Sie als der Veranstalter.
Eintrittsgelder erhalten Sie.
Die Künstler bezahlen Sie.
Die Bewirtung sowohl der Gäste als auch der Künstler obliegt Ihnen.